Bitte beachten: | |
GRUNDSATZ: | Alle Wildtiere sind geschützt – eine Aneignung ist verboten! |
AUSNAHME: | Abweichend vom generellen Besitzverbot ist es zulässig, verletzte oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. (§ 45 Abs. 5 BNatSchG) |
Wenn irgend möglich, ist bei Jungtieren eine RÜCKFÜHRUNG zu versuchen!
Wichtig dabei: Nur AGILE, WARME Junge werden angenommen! Deswegen ist WÄRMEN das allerwichtigste!
Eine Geruchsübertragung ist dabei weniger schlimm!
Ein Wildtier(baby) benötigt notwendigerweise Hilfe, wenn es...
STOP! Meist zu Unrecht "gerettet" werden Kitze, junge Feldhasen und Ästlinge (flügge Vogelbabys). Die Mütter von diesen Jungtieren halten sich etwas entfernt auf, um sie nicht zu gefährden! Feldhasen z.B. säugen ihre Junge nur max. 2x täglich, weshalb es mitleidigen Menschen verlassen erscheint.
Deshalb: Immer die jeweilige Tierart beachten! „Allein" zu sein bedeutet nicht bei jedem Jungtier eine Notlage!
Bitte erst bei Wildtierstationen nachfragen, bevor eingegriffen wird (Ausnahme bei Gefahr im Verzug).