Ist das Mitnehmen eines verletzten Wildtiers Wilderei?
Die klare Antwort: NEIN – wenn es der Hilfe dient.
Gleichzeitig gilt aber auch: Es gibt keinen „Sammelfreibrief“ für Wildtiere – insbesondere nicht für Beutegreifer.
Das deutsche Tierschutzrecht stellt das Wohl des Tieres über Eigentums- und Jagdfragen.
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
➡️ Einem verletzten oder hilflosen Wildtier nicht zu helfen, obwohl Hilfe möglich wäre, widerspricht dem Tierschutzgedanken.
Wer ein Tier – auch vorübergehend – in Obhut nimmt, ist verpflichtet:
➡️ Die kurzfristige Sicherung eines verletzten Wildtiers zur Ersthilfe ist rechtlich zulässig.
Wild ist herrenlos, aber nicht frei verfügbar.
➡️ Wichtig: Ein Wildtier darf nicht dauerhaft behalten werden. Es muss gemeldet und übergeben werden.
Strafbar ist:
Nicht strafbar ist die kurzfristige Sicherung eines verletzten Wildtiers, wenn:
➡️ Dann liegt keine Wilderei vor.
✔️ verletztes oder hilfloses Wildtier sichern
✔️ Erste Hilfe leisten
✔️ Jagdausübungsberechtigten, Behörde oder Wildtierstation informieren
✔️ Tier schnellstmöglich an sachkundige Stelle übergeben
Merksatz: Helfen – melden – übergeben
Achtung: Diese Regelung ist keine Erlaubnis, Wildtiere
Gerade bei Beutegreifern (z. B. Fuchs, Marder) gelten zusätzliche jagd- und seuchenrechtliche Vorgaben. Im Zweifel immer vorher Rücksprache halten!